AGB

A. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Die Bedingungen gelten nach Vertragsabschluss, spätestens nach Erhalt der Ware als angenommen 4. Alle Nebenabreden und Ergänzungen müssen schriftlich von uns bestätigt werden.

B. Angebote
1. Die BB-EP GmbH bietet den Kunden über Onlineshops und Onlineauktionshäusern verschiedene Produkte zum Kauf an.
2. Wir geben unsere Angebote freibleibend und unverbindlich ab. Das gilt auch, wenn in dem Angebot nicht nochmals darauf hingewiesen wurde
3. Abweichungen und Änderungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen oder früheren Lieferungen, die sich aus fabrikationstechnischen Gründen ergeben, sowie Modell- oder Materialänderungen o. ä. bleiben vorbehalten

C. Bestellungen / Stornierungen
1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Emp-fangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.
3. Bei jeder Bestellung ist die genaue Angabe aller Einzelheiten erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben (z.B. “wie gehabt“) entstehen, haften wir nicht.
4. Bestellungen gelten erst nach Lieferung oder nach einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 5 Tagen durch uns als angenommen.
5. Bei einer Online-Auktion über eBay kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und demjenigen Kunden zustande, der bei Ablauf der Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat. Bei Verwendung einer „Sofort-Kaufen-Option“ kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne weitere Durchführung der Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Preis zustande, wenn ein Kunde die Option ausübt. Über den Vertragsschluss wird der Kunde per E-Mail informiert.
6. Bestellungen verpflichten den Käufer zur Abnahme und zur vollständigen Bezahlung der Ware.
7. Die Stornierung ist unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt binnen einer Frist von 4 Tagen keine schriftliche Stornierung, so gilt das Einverständnis zu der angegeben ungefähren Lieferzeit als erteilt.
8. Bei Annahmeverweigerung durch Unternehmer gehen die Lieferungskosten zu Lasten des Käufers.

D. Preise
1.Alle Preise, die im Webshop für ein Produkt angegeben werden, sind unverbindlich. Alle Preise, die auf der Website und im Webshop des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern zwischen dem angegebenen Preis auf der Internetseite und dem im Webshop Unterschiede bestehen sollten, soll der im Webshop angegebene Preis als maßgeblich gelten.
2. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten.
3. Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrages und Lieferung der Ware unsere Aufwendungen an Lohn und Material, so sind wir berechtigt, unsere Notierungen entsprechend zu berichtigen und die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen.
4.Alle Preise verstehen sich zzgl. Porto, Verpackung und Versand, sofern die Waren nicht in unserem Haus abgeholt werden oder anderes schriftlich vereinbart wurde

E. Lieferung
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten stets als annähernd. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände bei uns oder unseren Lieferanten und Vorlieferanten entbinden uns ohne Schadenersatzpflicht von der Lieferung. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2. Für den Fall eines von uns vertretenden Lieferverzuges kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten. 3. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Vorwurf des Verschuldens trifft.
4. Im Übrigen haften wir nach gesetzlichen Vorschriften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gestellten Nachfrist bleibt hiervon unberührt.
5. Teillieferungen und Teilleistungen durch die BB-EP GmbH sind zulässig.
6. Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung des Offenbarungseides und ein Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten eintretender Fall entbinden uns von der Erfüllung laufender Aufträge, wobei die Entscheidung bei dem Anbieter liegt.

F. Versand / Gefahrenübergang
1. Wir liefern ab unserem Haus auf dem von uns auszuwählenden Transportwege.
2. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt der Verkäufer unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von dem Verkäufer an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.
3. Verzögert sich der Transport durch Umstände, welche der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Gefahr als in dem Zeitpunkt übergegangen, in welchem die Ware versandbereit gestellt wurde.
4. Die Ware wird angemessen sicher verpackt, ohne für Güte und Haltbarkeit der Verpackung Gewähr zu leisten.
5. Sofern die Ware beim Versender abzuholen ist, gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft gegenüber dem Versender Haftungserleichterungen. Er haftet während dieser Zeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

G. Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme, über PayPal, PayPal Express, Amazon Payments, Kreditkarte, nach erfolgter Vorauskasse oder gegen Rechnung. Bei Abholung der Waren sind diese sofort und ohne Abzug zu bezahlen, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Sofern der Kunde gemahnt werden muss, sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 € pro Mahnung, maximal jedoch nicht mehr als 20 €, und Spesen zu berechnen.
3. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
4. Wird ein Scheck, der vom Käufer ausgestellt wurde, von dem bezogenen Institut nicht eingelöst, egal aus welchem Grunde, sind wir berechtigt die dadurch anfallenden Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu berechnen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen, Aufrechnung oder Minderung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gründe ist nicht statthaft
6. Wir haben das Recht, von dem Liefervertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn uns nach Übernahme eines Auftrages Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen.
7. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, lässt er im Verhältnis zu Dritten Versäumnisurteile gegen sich ergehen oder wird das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung gem. §900 ZPO gegen ihn eingeleitet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
9. Für etwaige Irrtümer in Listen und Rechnungen behält sich die BB-EP GmbH das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor.
10. Für nachträgliche Bearbeitungen von Ausfuhrbescheinigungen zur Umsatzsteuererstattung berechnen wir eine Service-Gebühr von €15,00 erhoben. H. Vermietung Für die Vermietung von Automotive Zubehör gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere Mietbedingungen, die mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden.

I. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum des Verkäufers.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6.auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.
5. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
6. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen an den Verkäufer ab.
7. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seiner Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
8. Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück/Gebäude, Sonder-maschine/Vorrichtung eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe der Fakturenwerte der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab.
9. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretenden Forderung gegen den Faktor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter.
10. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
11. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
12. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
13. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 14. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
15. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
16. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
17. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

J Haftung
1.Grundsatz
1.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
1.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
1.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

2. Software
2.1 Für vertriebene Software übernehmen wir keine Haftung, weder für Fehlerfreiheit, noch für deren Eignung für einen bestimmten Zweck, noch für Übereinstimmung des Lieferumfanges mit den im Handbuch beschriebenen Eigenschaften.
2.2 Der Käufer ist verpflichtet, Schadenersatzansprüche an den Hersteller der Software zu richten.
2.3 Wird eine Software von uns erstellt, wird die Haftung auf die Beseitigung des Fehlers begrenzt.
2.4 Für die durch einen Fehler in unserer Software entstehenden Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

3.Technische Dokumentation
3.1 Für Fehler in Dokumentationen von Dritten kann keine Haftung übernommen werden.

3.2 Wird eine Dokumentation erstellt, wird auch hier die Haftung auf die Korrektur des Fehlers begrenzt. Eine Haftung für Bedienfehler ist ausgeschlossen.
3.3 Die Dokumentation wird vom Kunden auf Richtigkeit geprüft. Fehler und Unklarheiten werden uns umgehend zur Korrektur mitgeteilt.
3.4 Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein gilt die technische Dokumentation als freigegeben. Für Personen- oder Sachschäden, die durch eine mangelhafte Beschreibung entstanden sind, wird keinerlei Haftung übernommen. Diese Risikoabdeckung obliegt dem Auftraggeber

K. Gewährleistung Der Anbieter haftet für Sachmängel grundsätzlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. 1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Artikel 24 Monate, sofern nichts anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
2. Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
3. Durch eine Garantiereparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät oder die Leistung eine Verlängerung der Garantiezeit ein.
4. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt, wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Sie erlischt ebenfalls, wenn an dem Gerät von fremder Hand Eingriffe vorgenommen, oder die an dem Gerät befindliche Fabrikationsnummer entfernt oder unleserlich gemacht wurde.
5. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen von schriftlich zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder auszutauschen. 6. Beanstandungen bezüglich Transportschäden und Vollständigkeit der Sendung (auch das Fehlen von Einzelverpackungen im Umkarton) sind sofort bei Empfang auf den Lieferpapieren des Transportpersonals zu vermerken.
7. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
8. Alle offensichtlichen Beanstandungen sind innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
9. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
10. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf Kosten und Gefahr der BB-EP GmbH, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Kaufbeleges (Rechnung) an BB-EP GmbH, Ziegelstraße 11, 42579 Heiligenhaus Tel. 02056-9290010, Fax 02056-9290059 in der Originalverpackung zu senden oder in unserem Haus nach vorheriger Rücksprache abzugeben. Solange der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
11. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch uns die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. L. Widerrufsbelehrung Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

M. Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen und Leistungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.
3. Auch für alle aus dem Liefergeschäft entstehenden Zahlungs-, Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz der BB-EP GmbH der Gerichtsstand.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall ist die richtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Im Übrigen gelten, soweit dies hier nicht anders bestimmt ist, die Vorschriften des BGB und, soweit anwendbar, die des HGB.

Stand : 13.06.2014

 

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Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
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